Zu viele Schnellfahrer auf dem Domplatz
Beitrag veröffentlicht am 23. Januar 2020
Stadt Bamberg verweist auf geltende Regelung
Bei der Stadt Bamberg häufen sich in letzter Zeit die Beschwerden, dass auf dem Domberg die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht von allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern eingehalten wird. Die Stadt Bamberg appelliert deshalb an alle Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Motorrad- und Radfahrende, bei der Durchfahrt dieser Fußgängerzone die Geschwindigkeitsbeschränkung „Schrittgeschwindigkeit“ dringend einzuhalten, damit dort am historischen Domplatz – unter dem Grundsatz der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr – weiterhin alle Verkehrsarten gemeinsam zugelassen werden können.
Der Umwelt- und Verkehrssenat der Stadt Bamberg hat 1986 entschieden, den Domplatz vom Parkverkehr frei zu machen und größtenteils als Fußgängerzone auszuweisen. Die Durchfahrt des motorisierten Individualverkehrs sollte aber bewusst weiterhin zugelassen werden, da es sich beim Domplatz trotzdem um eine wichtige Verbindung handelt. Im März 2004 wurde dann vom Verkehrssenat beschlossen, den Domplatz in seiner Gesamtheit als Fußgängerzone zu beschildern. Dadurch war die Durchfahrt nur noch in Schrittgeschwindigkeit zugelassen. 2011 hat der Umwelt- und Verkehrssenat die Verdeutlichung der geltenden Schrittgeschwindigkeit durch zusätzliche Beschilderung an den Zufahrten beschlossen.
Text © Ulrike Siebenhaar, Leitung Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, STADT BAMBERG
Foto © Andreas Hub, FrankenTourismus/ Bamberg TKS